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BFH, 01.12.2000 - II E 3/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erbschaftsteuer - Erlass der Steuer - Erbschaftsteuerfestsetzung - Kostenrechnung - Gerichtskosten - Förmlicher Trennungsbeschluss - Verdoppelung des Streitwerts
- Judicialis
FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § 155; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 8 Abs. 1; ; GKG § 11 Abs. 2; ; ZPO § 5
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.07.1999 - II R 2/99
Miterbe - Letztwillige Verfügung - Erbschaftsteuer - Bewertung der …
Auszug aus BFH, 01.12.2000 - II E 3/00
Soweit der Kläger dem FG vorhält, der Streit über die Steuerfestsetzung und einen Erlass dieser Steuer sei bereits materiell-rechtlich einer getrennten Verhandlung und Entscheidung nicht zugänglich gewesen, weil es sich dabei nur um ein einheitliches Klagebegehren und nicht um eine objektive Klagehäufung gehandelt habe, hat der erkennende Senat diese Rechtsauffassung des Klägers bereits mit den beiden Revisionsentscheidungen vom 28. Juli 1999 II R 2/99 und II R 3/99 rechtskräftig für unzutreffend erklärt. - BFH, 01.12.2000 - II E 2/00
Voraussetzungen für die Nichterhebung von Kosten infolge unrichtiger …
Auszug aus BFH, 01.12.2000 - II E 3/00
II E 2/00 II E 3/00 II E 4/00 II E 5/00. - BFH, 28.07.1999 - II R 3/99
Bewertung von Sparkassenpapieren - Besteuerung des Kapitalvermögens - …
Auszug aus BFH, 01.12.2000 - II E 3/00
Soweit der Kläger dem FG vorhält, der Streit über die Steuerfestsetzung und einen Erlass dieser Steuer sei bereits materiell-rechtlich einer getrennten Verhandlung und Entscheidung nicht zugänglich gewesen, weil es sich dabei nur um ein einheitliches Klagebegehren und nicht um eine objektive Klagehäufung gehandelt habe, hat der erkennende Senat diese Rechtsauffassung des Klägers bereits mit den beiden Revisionsentscheidungen vom 28. Juli 1999 II R 2/99 und II R 3/99 rechtskräftig für unzutreffend erklärt. - FG Baden-Württemberg, 08.10.1993 - 9 K 403/91
Auszug aus BFH, 01.12.2000 - II E 3/00
Eine Ermäßigung des Streitwerts für das Revisions- und das Beschwerdeverfahren in der Erlasssache auf 50 v.H. der zu erlassenden Steuer, wie sie für den Fall eines Antrags auf bloße Neuverbescheidung vertreten wird (…vgl. dazu Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, Vor § 135 Anm. 35 "Erlaß", sowie Urteil des FG Baden-Württemberg vom 8. Oktober 1993 9 K 403/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1994, 268) scheidet im Streitfall aus, weil sich der Kläger nicht mit einem Antrag auf Verurteilung des FG zur Neuverbescheidung begnügt, sondern darüber hinaus auch einen Antrag gestellt hat, den Erlass selbst auszusprechen bzw. das FA zum Erlass zu verurteilen.